Konsolidation (consolidation)

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Die Zusammenfassung mehrerer älterer begebener Anleihen zu einer neuen Anleihe mit marktgerechteren Bedingungen, meistens durch den Fiscal Agent. Die in die neue Anleihe einbezogenen älteren Papiere werden oft auch Konsols (consols) genannt. – Kurzfristige Verbindlichkeiten – vor allem öffentlicher Schuldner – werden durch die Ausgabe von Anleihen abgelöst: eine besondere Form der Umschuldung. – In Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen gesagt von der Eingliederung kleinerer Unternehmen in ein auf diese Weise entstandenes Grossunternehmen (as to mergers or acquisitions the act of merging many smaller companies into a much larger one). – Siehe Akquisition, strategische, Konsolidierungsdarlehn, Konversionsanleihe, Umwandlung, Verschmelzung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konsolidation (consolidation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konsolidation-consolidation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com