Bis um 1950 in Deutschland verbreitete Form des Konsumentenkredits. Der Kunde beantragt hier bei der Bank ein Darlehn für Konsumzwecke, im engeren Sinne für Gebrauchsgüter wie Kleidung, Möbel oder Elektrogeräte. Nach Anzahlung eines festen Betrags erhält er von der Bank ein Heft mit auf verschiedene feste Beträge lautende Zahlungsanweisungen mit begrenzter Gültigkeitsdauer. Diese Zahlungsanweisungen – auch “Schecks” genannt; gesamthaft gesehen rechtlich ein Warenkreditbrief (commercial letter of credit) – können nun zum Kauf von Gebrauchsgütern bei denjenigen Firmen verwendet werden, welche mit der betreffenden Bank in einem auf die Einlösung der Zahlungsanweisungen ausgerichteten Vertragsverhältnis stehen. Die Vertragsfirmen rechnen eingelöste Schecks periodisch mit der Bank ab. Die Tilgungsraten zuzüglich der Kreditkosten hat der Käufer nach einem Tilgungsplan unmittelbar an die Bank zu entrichten. Für dieses Geschäfte gab es eigene Teilzahlungsbanken (consumer credit institutions). – Siehe Abstattungskredit, Barkredit, Blankokredit, Dispositionskredit, Konsumentenkredit, Kontokorrentkredit, Personalkredit, Privatkredit, Ratenzahlung, Überziehung, Vorlage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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