Als Begriff aus den International Financial Reporting Standards (IFRS) wird damit beschrieben, dass über den Wert eines einzelnen zugehenden oder abgehenden Vermögensgegenstandes hinaus in bestimmten Fällen ein Vermögen beträchtlich an Wert gewinnen oder verlieren kann. – Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen zwar bloss eine einzige Aktie einer Gesellschaft hinzukauft, damit jedoch auf einen Stimmrechtsanteil von über fünfzig Prozent kommt, und somit eine entscheidungsbestimmende Mehrheitsstellung (controlling stake position) bei der Aktiengesellschaft erlangt. Bis anhin sind nach IFRS solche Kopplungs-Wirkungen bei der Ermittlung des Fair Value teils zu beachten, teils nicht in Ansatz zu bringen. In der bezüglichen Fachliteratur werden diese Ungereimtheiten (inconsistencies, conflicts) ausführlich besprochen. – Siehe Bewertbarkeit, Blocktrading, Einzelverkehrsfähigkeit, Entscheidungsnützlichkeit, Mehrheitsbeteiligung, Paketzuschlag, Vermögenswert, eingebundener.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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