Komatologie-Verfahren (committee process)

Auch in: EN FR

Möglichkeit der beschleunigten Gesetzgebung innert der EU. Der Rat oder das Europäische Parlament erarbeiten einen Vorschlag für eine Richtlinie oder eine Verordnung. Anschliessend wird dieser Vorschlag von bestimmten Komitees (daher der Name), die mit Vertretern der Mitglieds-Regierungen besetzt sind, erörtert und nach Verabschiedung durch den Rat oder das Parlament umgesetzt und auch überwacht. In Bezug auf Finanzmärkte ist dies wichtig, weil hier mehrere international besetzte Komitees (international operating committees) arbeiten. – Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45 f. (auf S. 46 ein mehrfarbiges Ablaufschema, welches das Verfahren erläutert).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Komatologie-Verfahren (committee process)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/komatologie-verfahren-committee-process/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

10 Seitenaufrufe dieser Seite