Kassenkredit einer Kommune

Ein kommunaler Kassenkredit dient grundsätzlich dazu, vorübergehende Liquiditätslücken im Gemeindehaushalt zu überbrücken. Er ist nicht als dauerhafte Finanzierung struktureller Defizite vorgesehen. Bestehen Kassenkredite über das Jahresende hinaus oder wachsen ihre Bestände dauerhaft, deutet dies deshalb auf eine angespannte Haushaltslage hin. Zur stärkeren Verankerung der Länderzuständigkeit wird vorgeschlagen, überjährige Kassenkredite nur noch beim jeweiligen Land zuzulassen und eine Refinanzierung durch das Land auf dessen Kreditspielraum anzurechnen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2026 , 21.10.2026 , PDF-S. 102. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1010626/referenceDoc/3affac4f84f77ae822de95d3ea296d95.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassenkredit einer Kommune“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassenkredit-einer-kommune/ (Stand: 05.11.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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