Kassenkredit (reserve bank credit)

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Wenn nicht anders definiert ein kurzfristiges Darlehn, das eine Zentralbank an öffentliche Stellen (public sector entities) zur Überbrückung von Engpässen an Liquidität im Verlauf des Haushaltsvollzugs gewährt. – In der Europäischen
Währungsunion sind solche Darlehn der Zentralbank an öffentliche Haushalte untersagt. – Siehe EZB-Sündenfall, Italienische Methode.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassenkredit (reserve bank credit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassenkredit-reserve-bank-credit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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