Die aufsichtsrechtlich im Zuge von Basel-II verfügte Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel einer Bank, um allfällige Risiken zu decken. – Nach Solvency-II der Anordnung der Aufsichtsbehörde, zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung zu stellen, falls das Risikoprofil eines Instituts ein solches Erfordernis angezeigt erscheinen lässt. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 52 (europaweite Harmonisierung der Kapitalzuschläge).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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