Besondere Zahlung des Befrachters an den Schiffskapitän, damit derselbe den Frachtstücken vorzugsweise Sorgfalt zuwende; siehe § 621 HGB. – Heute hie und da an Camion-Chauffeure (Camonieurs, Lastkraftwagenfahrer) bezahlte Prämie mit dem gleichen Zweck der besonderen Obacht und persönlichen Sorge in Bezug auf das Ladegut und die termingemässe Zustellung der Ware. – Siehe Abfertigungsgeld, Douceur, Handgeld, Kärnergeld, Mützengeld, Prämie, Reedergeld, Verpackungsgeld, Wartegeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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