Kanon (canon, ground rent)

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In älteren Dokumenten auch – die regelmässige Abgabe in geernteten Früchten (harvest crops) bzw. – eine die gegenständliche Lieferung ablösende Zahlung in Geld eines Pächters an den Grundbesitzer. – Siehe Befreiungsgeld, Detz, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Pachtgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kanon (canon, ground rent)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kanon-canon-ground-rent/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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