Jahresfinanzbericht (annual financial report)

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Gesetzliche Vorschrift nach § 37 WpHG für inländische Emittenten, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs im Gesetz genau vorgeschriebene Angaben in einem Bericht zu erstellen und spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich hat der Emittent bekanntzugeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher InternetAdresse (uniform resource locator, URL: also known as web address) diese Angaben öffentlich zugänglich sind. – Siehe Finanzbericht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Jahresfinanzbericht (annual financial report)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/jahresfinanzbericht-annual-financial-report/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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