Frühere Zahlung zur Ablösung der Pflichtigkeit (Fron; soccage) eines Leibeigenen (villein), einem Jagdherrn das Jagdlager (hunting camp; auch: Jagdablager genannt) zu gewähren, nämlich Unterkunft und Verpflegung für – die Jäger selbst zusamt dem Jagdtross als Gruppe von Personen, die zu Fuss – meistens im Frondienst – die berittenen Jagdherren zu begleiten hatten, – die Jagdpferde (hunters) und – die Hunde (hounds = hunting dogs) bereitzustellen. – Frühere Abgabe an den Jagdherrn (master of the hounds) bei Umwandlung von Forsten in Bauland, auch Stockgarbe, Jägerhanf und Jägergarbe genannt. – Heute manchmal noch gesagt von der Jagdpacht (pay for hunting rights). – Siehe Befreiungsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Erlösung, Forestagium, Freikaufgeld, Frongeld, Hundegeld, Kalbgeld, Kanon, Käsegeld, Kuhgeld, Lagergeld, Wildbanngeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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