Insolvenzordnung, internationale (international insolvency status)

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In Bezug auf Institute vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht seit langem angestrebte zwischenstaatliche Vereinbarung, die im Falle der Insolvenz eine geordnete Abwicklung und angemessene Verlustteilung gewährleistet. Bis anhin – und wohl auch in nächster Zukunft – steht eine solche weltweite Übereinkunft noch aus. – Überhaupt ist zu befürchten, dass im Notfall die einzelnen Staaten umgehend eigene Insolvenzmassnahmen ergreifen, um auf dem eigenen Staatsgebiet liegende Vermögenswerte abzuschotten und diese für die heimischen Gläubiger zurückzulegen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Insolvenzordnung, internationale (international insolvency status)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/insolvenzordnung-internationale-international-insolvency-status/ (Stand: 15.10.2022).

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