In Bezug auf Institute vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht seit langem angestrebte zwischenstaatliche Vereinbarung, die im Falle der Insolvenz eine geordnete Abwicklung und angemessene Verlustteilung gewährleistet. Bis anhin – und wohl auch in nächster Zukunft – steht eine solche weltweite Übereinkunft noch aus. – Überhaupt ist zu befürchten, dass im Notfall die einzelnen Staaten umgehend eigene Insolvenzmassnahmen ergreifen, um auf dem eigenen Staatsgebiet liegende Vermögenswerte abzuschotten und diese für die heimischen Gläubiger zurückzulegen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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