Insolvenzverwalter (insolvency administrator [US

trustee], liquidator, receiver in insolvency, trustee of creditors): Eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person, welcher die Abwicklung einer bankrotten Firma obliegt. Soweit dies börsennotierte Gesellschaften und Banken betrifft, so stehen den Aufsichtsbehörden gewisse Mitspracherechte zu, besonders was die Stimmrechte betrifft. – Siehe Insolvenzkosten, Pleitegeier. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 199 f. (Grundsatzurteil zur Offenlegung von Stimmrechtsverhältnissen durch den Insolvenzverwalter).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Insolvenzverwalter (insolvency administrator [US“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/insolvenzverwalter-insolvency-administrator-us/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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