Zahlungen, die anfallen, wenn eine Bank – allgemein: ein Unternehmen – den fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. – Direkte Insolvenzkosten sind Ausgaben für das Insolvenzverfahren selbst, wie vor allem Gerichtsgebühren, Gutachterhonorare und das Entgelt für den Insolvenzverwalter (insolvency practitioner, liquidator, receiver in insolvency, trustee of creditors ). Diese Ausgaben sind grösstenteils durch Gesetz, Verordnung und Gebührenregelung festgelegt; sie lassen sich daher ziemlich genau einschätzen. Man veranschlagt die direkten Insolvenzkosten in Deutschland auf etwa sechs Prozent des Unternehmenswertes (enterprise value, firm value, entity value: das Nettovermögen eines Unternehmens). – Indirekte Insolvenzkosten sind Verluste, die ein Unternehmen infolge der Veröffentlichung der Zahlungsschwierigkeiten (financial embarrassment) oder auch bereits im Vorfeld durch Gerüchte über die nahende Insolvenz erleidet. Lieferanten und Kunden schränken angesichts der drohenden Insolvenz ihre Geschäftsbeziehungen ein bzw. brechen diese ganz ab, weil sie an der Lieferfähigkeit (ability to supply) oder am Vermögen des Unternehmens zweifeln, seinen Garantie- und Serviceverpflichtungen (contractual obligations to guarantee and service) nachkommen zu können. Weiterhin werden Banken bei Anzeichen einer Insolvenz zugesagte Darlehn einfrieren (credit freeze) oder gar kündigen; wendige Mitarbeiter (flexible skilled employees) auf allen Ebenen verlassen das Unternehmen und wechseln oft genug zur Konkurrenz. – Diese und weitere im einzelnen sehr schwer abschätzbare indirekten Insolvenzkosten erschweren die Übernahme eines in Konkurs gegangenen Unternehmens durch eine andere Firma. – Siehe Ausschlachten, Finanzonkologe, Fusionen und Übernahmen, Gehalts-Stop, Inrotulationsgeld, Justitiengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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