Insolvenzgeld (insolvency payments)

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In Deutschland Zahlung an Mitarbeiter eines in Insolvenz geratenen Unternehmens, falls diese noch für die vorausgehenden drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Das Insolvenzgeld (Bezeichnung bis Jahresende 1998: Konkursausfallgeld; substitute insolvency pay) wird gemäss § 183 SGB von der zuständigen Agentur für Arbeit ausbezahlt. Das Recht auf Insolvenzgeld überträgt sich nach § 183, Abs. 3 SGB auch auf einen allfälligen Erben des Anspruchsberechtigten. – Siehe Gehalts-Stop.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Insolvenzgeld (insolvency payments)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/insolvenzgeld-insolvency-payments/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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