Indexlohn (wage tied to cost-of-living index)

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Die Bindung der Bezüge aus Arbeitsleistung an den Preisindex der Lebenshaltung. Dadurch soll vermieden werden, dass Beschäftigte ihre gleich gebliebene Leistung mit minderem Geld vergütet bekommen und gegenüber Besitzern von Vermögenswerten benachteiligt werden. – Geldwertstabilität, Hypothekengewinnabgabe, Indexlohn, Kaufkraft-Ausgleich, Lohn-Preis-Spirale, Ölpreis-Ausgleich, Zweitrunden-Effekte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Indexlohn (wage tied to cost-of-living index)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/indexlohn-wage-tied-to-cost-of-living-index/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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