Hypothekenbank auch Realkreditinstitut (mortgage bank)

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Ein Institut, dessen Haupttätigkeit darin besteht, Grundstücke zu beleihen (Aktivgeschäft, creditor-creating business) und die auf diese Weise erworbenen Forderungen als Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe; mortgage-backed covered bonds, bonds issues from mortgage banks) wieder auszugeben (Passivgeschäft, deposit-taking business). – Die Bezeichnung Hypothekenbank leitet sich aus dem Hypothekenbankgesetz – Reichsgesetz über das Faustpfandrecht für Pfandbücher und ähnliche Schuldverschreibungen, Hypothekenbankgesetz von 1878 – her, das im Jahr 2005 in Deutschland durch das Pfandbriefgesetz abgelöst wurde. – Bei diesen Instituten muss aufsichtsrechtlich sichergestellt sein, dass auch im Falle der Insolvenz die fristgerechten Zins- und Tilgungsleistungen gewährleistet bleiben. – Siehe Bodenkreditinstitut, Deckungsprüfung, Erstraten-Verzugsklausel, Pfandbrief, Rückfluss-Stücke. – Vgl. Jahresbericht 2003 wann BaFin, S. 82 f. (bezügliche Novelle des Hypothekenbankgesetzes) sowie S. 97 f. (Deckungsprüfungen), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 119 f. (Anwendung der Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom August 2009, S. 18 ff. (rechtliche Unterschiede zwischen den Hypothekenmärkten im Eurogebiet und den USA).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Hypothekenbank auch Realkreditinstitut (mortgage bank)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/hypothekenbank-auch-realkreditinstitut-mortgage-bank/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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