Länder und Territorien (jurisdictions), die mit den Aufsichtsbehörden nicht zusammenarbeiten, und in denen besonders die Geldwäsche kaum oder überhaupt nicht verfolgt wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt eine Liste solcher verdächtiger Länder; diese wird laufend aktualisiert und ist über die Internetseite der Anstalt abrufbar. Ausserdem prüfen die Aufsichtsbehörden im besonderen sehr genau, ob heimische Institute Geschäftsbeziehungen mit solchen nicht-kooperierenden Ländern unterhalten bzw. ob und gegebenenfalls welche Transaktionen stattfanden. – Siehe Beaufsichtigung, indirekte, Cold Calling, Dingo-Werte, Domizil-Verschleierung, Financial Action Task Force on Money
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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