Heuergeld (sailor’s pay)

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Die einer Schiffsbesatzung für ihre Dienste an Bord vertraglich zu zahlende Summe; der Seemannslohn, auch nur die Heuer und in älteren Dokumenten Mareage genannt; heuern = hier: mieten, jemanden dingen. – Bei ausländischen Matrosen spielt heute die Währung eine sehr wichtige Rolle, in welcher die Heuer ausbezahlt wird; und dies besonders bei Beschäftigten aus Ländern, in denen Devisenzwangswirtschaft mit Andienungspflicht besteht. – Siehe Hawala, Heimatüberweisungen, Matrosengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Heuergeld (sailor’s pay)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/heuergeld-sailors-pay/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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