Die einer Schiffsbesatzung für ihre Dienste an Bord vertraglich zu zahlende Summe; der Seemannslohn, auch nur die Heuer und in älteren Dokumenten Mareage genannt; heuern = hier: mieten, jemanden dingen. – Bei ausländischen Matrosen spielt heute die Währung eine sehr wichtige Rolle, in welcher die Heuer ausbezahlt wird; und dies besonders bei Beschäftigten aus Ländern, in denen Devisenzwangswirtschaft mit Andienungspflicht besteht. – Siehe Hawala, Heimatüberweisungen, Matrosengeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/