Herstellungskosten (manufacturing costs, production costs)
Nach der Definition in § 255 HGB Aufwendungen, die durch den Einsatz von Waren und Dienstleistungen für – die Produktion eines Vermögensgegenstandes, – seine Erweiterung oder – die seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. – Die Begriffe Herstellung und Produktion werden in der Regel gleichbedeutend verwendet; im Falle der nicht lagerfähigen Güter – wie etwa Elektrizität – spricht man zumeist von Bereitstellung (provisioning). – Siehe EWU-Sprengsatz, Kosten.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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