Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, EZB (import and payment permit)

In Deutschland während der Zeit der Devisenzwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware einführen zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen. – Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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