Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, EZB (import and payment permit)

Auch in: FR

In Deutschland während der Zeit der Devisenzwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware einführen zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen. – Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, EZB (import and payment permit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einfuhr-und-zahlungsbewilligung-ezb-import-and-payment-permit/ (Stand: 15.10.2022).

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