Hedge-Fonds-Kredite (credits to hedge fund credits)

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Von Banken und Pensionsfonds an Hedge-Fonds gewährte Darlehn, in der Regel mit längerfristigem Vertrag. Mitte 2005 machten in Deutschland die Kredite der Banken an Hedge-Fonds deutlich weniger als ein Prozent der Kreditsumme an Nichtbanken aus, und der Hebel lag bei den deutschen Instituten nahestehenden Fonds nicht über zwei. – Als höchst gefährlich eingestuft werden Darlehn an Hedge-Fonds seitens einer Bank, wenn – der Hedge-Fonds ausplazierte verbriefte Papiere der Bank – mit eben diesem Kredit der Bank hereinnimmt, also kauft und diese als Aktiva ausweist. Denn ökonomisch betrachtet verbleiben dann die Risiken bei dem Originator, nämlich bei der Bank bzw. der dazwischengeschalteten Zweckgesellschaft. – Von Hedge-Fonds gewährte Darlehn an Unternehmen; nicht selten an von Insolvenz bedrohte Firmen (firms facing insolvency). – Siehe Ausschlachten, Back-toOriginator-Postulat, Beaufsichtigung, indirekte, Brokergeschäft, Finanzonkologe, Hebel(wirkung), Hedge-Fonds-Strategien, Non-performing loans, Restrukturierung, Unterstützung, stillschweigende. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 18 (Zahlen zum Geldzufluss in Hedge-Fonds), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 28 f. (Geschäftsverbindungen deutscher Banken zu Hedge-Fonds) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Hedge-Fonds-Kredite (credits to hedge fund credits)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/hedge-fonds-kredite-credits-to-hedge-fund-credits/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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