Geschäftspartner (counterparty)

Allgemein die Gegenpartei (counterparty; der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft (the opposite party in a bilateral agreement, contract, or transaction in the financial market). – Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. – Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: – in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, – der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und – sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. – Siehe Euro General Collateral Pooling, Gegenpartei, zentrale, Geschäftskunde, Marktfähigkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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