Allgemein Zahlungsmittel, die keiner Verwendung und im besonderen keiner Verzinsung zu geführt werden. – Im besonderen Münzen – seltener auch Banknoten – die von Privathaushalten gehortet werden. – Siehe Münzhorte, Scheidemünzen, Sparstrumpf.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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