Bankplatz (banking place)

Auch in: EN

In Deutschland früher gesagt von einer Stadt, in welcher die Landeszentralbank eine Niederlassung unterhielt. An solchen Plätzen war es einfacher, sofort an Bargeld zu kommen; die Bargeldhaltung (stock of cash) konnte daher geringer gehalten werden. Dieser Standortvorteil (locational advantage) wurde zeitweise durch eine höhere Mindestreserve für Institute an Bankplätzen ausgeglichen. – Ein Ort (etwa: Frankfurt, London, Neuyork) oder ein Land (etwa: Luxemburg, Schweiz), wo eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Instituten vertreten sind, auch Finanzplatz genannt. – Siehe Bankfurt, Nichtbankplatz, Zinsinsel.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankplatz (banking place)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankplatz-banking-place/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite