Fringe Benefits (so auch im Deutschen gesagt; seltener mit Besoldungszulagen oder Sachbezüge übersetzt)

Zusatzleistungen von Arbeitgebern an Beschäftigte wie vor allem Zuschüsse zur Kranken-, Unfall-, Lebens-, Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, Nutzung eines Dienstwagens (private use of a company car), Zahlung von Fahrgeld (reimbursement of transport costs), verbilligte Abgabe von Waren (subsidised supply of goods), Verpflegung in einem Personalrestaurant (staff restaurant; Kantine; canteen) usw. Nach Schätzungen müssten im Jahr 2006 gut acht Prozent solcher Zusatzleistungen den BruttoArbeitslöhnen zugerechnet werden. Wegen der fehlenden oder unvollständigen Statistik ist es daher auch für die Zentralbank sehr schwer, die tatsächlichen Arbeitskosten genau zu berechnen. – Siehe Arbeitgeber-Darlehn, Baugeld, Baukosten-Zuschuss, Bonus, Belegschafts-Aktien, Beschlaggeld, Erwerbseinkommen, Firmenkreditkarte, Fixum, Handschlag, goldener, Hausgeldabzug, Kostgeld, Lohndrift, Lohnstückkosten, MitarbeiterOptionen, Prämie, Pröve, Reichnis, Trucksystem, Verlustübernahme, persönliche. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Schere zwischen Effektiv-Verdienst und Tarif-Verdienst, S. 38: Erklärungen).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fringe Benefits (so auch im Deutschen gesagt; seltener mit Besoldungszulagen oder Sachbezüge übersetzt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fringe-benefits-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-mit-besoldungszulagen-oder-sachbezuge-ubersetzt/ (Stand: 15.10.2022).

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