Fonds, öffentlicher (public fund)

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Wenn nicht anders definiert, die von einer öffentlichen Stelle eingerichtete und verwaltete Vermögensmasse mit jeweils festgelegtem Zweck (money funded [in government securities or through the levy of taxes] from a governmental entity with a specific purpose). – Siehe Staatsfonds.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fonds, öffentlicher (public fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fonds-offentlicher-public-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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