Finanzzuschlag (budget allowance)

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Die Anhebung des Preises von Leistungen öffentlicher Betriebe – etwa: Häfen, Wasser- und Gaswerke – über die Vollkostendeckung hinaus mit dem Ziel, den so erzielten Gewinn für bestimmte Haushaltszwecke einzusetzen, wie beispielsweise den Unterhalt von Kindertagesstätten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzzuschlag (budget allowance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzzuschlag-budget-allowance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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