Finanzembargo (financial embargo, financial sanction)

Auch in: FR

Das von einer Regierung oder einer internationalen Behörde verfügte Verbot, mit Staatsangehörigen eines bestimmten Landes monetäre Transaktionen abzuwickeln (official decree forbidding financial transactions with another country). – Siehe Bargeldkontrolle, Beobachtungsvermerk, Finanzbeschränkungen, Fluchtgeld, Geldwäsche, Task Force on Money Laundering, TerrorismusFinanzierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzembargo (financial embargo, financial sanction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzembargo-financial-embargo-financial-sanction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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