Fälligkeits-Factoring (maturity factoring)

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Factoring, bei dem der Kunde gegenüber dem Factoring-Unternehmen – dem Factor – auf die Bevorschussung der Forderung verzichtet. Erst wenn die Zahlung des Schuldners eingegangen ist, überweist der Factor dem Kunden das Geld, abzüglich der üblichen Gebühren. Im Gegenzug bürgt jetzt in der Regel der Factor für den Zahlungseingang, wenn der Schuldner ohne nachvollziehbaren Grund den offenen Betrag nicht ausgleicht. – Siehe Factoring, umgekehrtes, Factoring, unechtes.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fälligkeits-Factoring (maturity factoring)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/falligkeits-factoring-maturity-factoring/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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