Fälligkeit auch Verfallzeit und in älteren Dokumenten Exspiration (maturity, expiry date, expiration date, date of expiry, tenor = specifically the maturity of a loan)

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Allgemein der Eintritt einer Leistungspflicht (Erfüllungspflicht, Zahlungspflicht; duty of payment), bestimmt nach einen festgesetzten Zeitpunkt. – Ist dieser vertraglich festgelegt, so darf der Gläubiger die Leistung nicht vorher fordern. – Wenn nicht anders vereinbart, so darf jedoch die Schuldner die Leistung früher erbringen; siehe § 271 BGB. Die Minderung einer unverzinslichen Schuld bei vorzeitiger Erfüllung ist nach § 272 BGB grundsätzlich ausgeschlossen. – Siehe Erster, trauriger, Fristigkeitsstruktur, Prolongation, Vorauszahlung, Vorzeigung, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fälligkeit auch Verfallzeit und in älteren Dokumenten Exspiration (maturity, expiry date, expiration date, date of expiry, tenor = specifically the maturity of a loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/falligkeit-auch-verfallzeit-und-in-alteren-dokumenten-exspiration-maturity-expiry-date-expiration-date-date-of-expiry-tenor-specifically-the-maturity-of-a-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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