EZB-Rat (ECB governing council)

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Die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und die Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten, welche den EUR eingeführt haben. Die Entscheidungen des EZB-Rates werden in der Regel vorab auf Arbeitsebene in den rund sechzig (!!) Gremien des Eurosystems bzw. der EZB vorbereitet. Hier findet der eigentliche Wettbewerb um die besten Vorschläge statt. – Es gilt als eine gesicherte Erkenntnis der Soziologie, dass ein kleineres Gremium zu besseren Ergebnissen kommt als ein grösseres. Insofern ist die Entscheidungsfindung im EZB-Rat den Aufgaben durchaus angemessen. Nach aussen spricht der EZB-Rat auch bei geteilter Meinung innert des Gremiums immer mit einer Stimme. Minderheitsmeinungen sind bis anhin zwar bekannt, aber noch nicht veröffentlicht worden. – Die Mitglieder des Direktoriums der EZB werden gemäss Artikel 283 AEUV von Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit (qualified majority voting) gemäss Artikel 16 EUV auserwählt und ernannt. Oft handelt es sich um verdiente Politiker, nicht zwangsläufig um Ökonomen, und schlimmstenfalls haben sie noch nicht einmal Erfahrung in einer Zentralbank ihres Heimatlandes gesammelt. Auf diesem Weg kann die Politik in den EZB-Rat eindringen: so ist es aber auch gewollt. – In Krisensituationen wie angesichts der offenkundig gewordenen hohen Staatsverschuldung von Griechenland, Portugal, Spanien, Italien oder Zypern werden Entscheidungen im EZB-Rat sehr rasch und auch – wie etwa Anfang August 2011 – in einer Telephonkonferenz gefällt. – Im Spätsommer 2011 trat das deutsche Mitglied des Direktoriums Jürgen Stark aus Protest gegen die Lagerbildung im EZB-Rat von seinem Amt zurück. Dort stand sich eine Nordfront (northern front) einer Südfront gegenüber. Die Vertreter der stabilitätsorientierten Nordländer verlangen, dass die Schuldnerländer ihre Ausgaben den Einnahmen anpassen. Die Vertreter der Südländer verlangten von der EZB letztlich, dass diese mit dem Anwerfen der Notenpresse die Versäumnisse der Finanzpolitik ausbügelt. – Siehe Ausschuss-Wahn, Becket-Effekt, Demokratie-Defizit, Ein-Stimmen-Prinzip, Einwirkungsverbot, Europäische Währungsunion, Grundfehler, EZB-Protokolle, Veröffentlichung, EZBSitzungsrhythmus, EZB-Sündenfall, Rotationsprinzip, Südfront, Umverteilung, zentralbankbewirkte. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2010, S. 45 ff. (Erläuterung der in Bezug auf Wirtschaft und Währung wichtigsten Änderungen gegenüber dem Nizza-Vertrag; S. 47: qualifizierte Mehrheit nach Artikel 16 EUV und Artikel 238 AEUV).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „EZB-Rat (ECB governing council)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ezb-rat-ecb-governing-council/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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