Einziehung (redemption; confiscation; collection)

Auch in: EN SK

Der (vorzeitige; premature) Rückruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende Rückruf-Klausel (clause of callback) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt. – Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger Verfügung; auf Finanzmärkten in erster Linie bei gefälschten oder verfälschten Geldscheinen und Papieren aller Art. – Die Beschlagnahme gefälschter oder verfälschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor. – Die Eintreibung von Geld beim Schuldner, der Geldeinzug. – Siehe Counterfeit Card, Einzug, Geldwäsche, High risk countries, Inkassostrategie, Offshore Finanzplätze, Racheengel, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einziehung (redemption; confiscation; collection)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einziehung-redemption-confiscation-collection/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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