Eigentum, unbelastetes (clear title)

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Bei einem Vermögensgegenstand hat der Besitzer – in älteren Dokumenten of auch Possessor – die volle rechtliche Herrschaft (the asset is clear of any legal encumbrances as pledge and other forms of priority rights from third parties). Eine entsprechende, meist formularmässige (on a form) Erklärung verlangen Banken in der Regel, ehe sie einen Vermögenswert als Sicherheit für ein Darlehen annehmen. – Siehe Belastung, Vermischungs-Risiko.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eigentum, unbelastetes (clear title)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eigentum-unbelastetes-clear-title/ (Stand: 15.10.2022).

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