Eigentumsprinzip im Warenhandel der VGR
Nach dem Eigentumsprinzip werden Ein- und Ausfuhren in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Transaktionen erfasst, bei denen das wirtschaftliche Eigentum zwischen einer gebietsansässigen und einer gebietsfremden Einheit übergeht. Ein physischer Grenzübertritt der Ware ist dafür weder notwendig noch für sich allein ausreichend. Daher können etwa Auftragsfertigung und Transithandel in den VGR anders erscheinen als in einer Außenhandelsstatistik, die stärker an tatsächlichen Warenbewegungen anknüpft.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 40. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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