Dritteldeckung (one-third cover of note circulation)

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Die Zentralbank wird verpflichtet, ein Drittel der ausgegebenen Banknoten in Gold zu decken. In Deutschland war dies nach dem Bankgesetz vom 14. März 1875 der Reichsbank vorgeschrieben. – Siehe BankingTheorie, Chrysomanie, Currency-Theorie, Geld, privates, Geldmenge, Peelsche Bankakte, Währung, gebundene.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Dritteldeckung (one-third cover of note circulation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/dritteldeckung-one-third-cover-of-note-circulation/ (Stand: 15.10.2022).

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