Zahlung an Abgeordnete für deren Aufwendungen in Zusammenhang mit ihrem politischen Mandat (parliamentary mandate). – In älteren Dokumenten auch Zahlung an Amtsträger ohne feste Besoldung (Ehrenbeamte; honorary officials) als Kostenersatz für ihre Verrichtungen, wie beispielweise oftmals für den Bergmeister (bar-master, local mine-inspector) vor Ort. – Siehe Lachsteingeld, Pension.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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