Beichtgeld auch Beichtkreuzer, Beichtgulden und ähnlich (penitent’s fee)

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Früher in der katholischen und lutherischen Kirche freiwillig geleistete, aber üblich gewordene Gabe in Bargeld an den Pfarrer, ursprünglich vor allem nach der Osterbeichte (Easter confession: persönliches, reumütiges Schuldbekenntnis in Worten vor dem Geistlichen) und daher auch Osterpfennig und Ostergroschen genannt. – Auch wer nicht beichtete, der zahlte als Gemeindemitglied das Beichtgeld, das in manchen Gegenden noch bis Ende des 19. Jhts. oft genug den Grundstock des Einkommens eines lutherischen Pfarrers bildete. – Siehe Ablassgeld, Abtrag, Amtsgeld, Annaten, Denkgeld, Dispensationsgeld, Läutegeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Memoriengeld, Messegeld, Obvention, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Pönalgeld, Prokurationsgeld, Stolgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beichtgeld auch Beichtkreuzer, Beichtgulden und ähnlich (penitent’s fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beichtgeld-auch-beichtkreuzer-beichtgulden-und-ahnlich-penitents-fee/ (Stand: 15.10.2022).

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