Baugeld (building capital)

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Nach gesetzlicher Definition (§ 1, Abs. 3 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen, BauFordSiG) Darlehn, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues oder Umbaus gewährt werden – Darlehn, welches der Arbeitgeber einem Beschäftigten im Rahmen von Fringe Benefits gewährt. – Siehe Bauabschluss-Kreditzusage, Baufortschritts-Kredit, Bauinvestitionen, BauvollendungVersicherung, Bausparkassen, Bauzinsen, Baukosten-Zuschuss, ImmobilienkreditBeschränkung, Projektierungskredit, Wohneigentum, Wohnungsbaukredit, Zementgold.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Baugeld (building capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/baugeld-building-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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