Aufwand-Ertrag-Relation eines Kreditinstituts

Die Aufwand-Ertrag-Relation eines Kreditinstituts setzt die Verwaltungsaufwendungen ins Verhältnis zu den operativen Erträgen. Sie misst die operative Wirtschaftlichkeit: Je niedriger die Quote, desto geringer ist der Verwaltungsaufwand, der für eine Einheit operativer Erträge anfällt. In der weiten Abgrenzung umfassen die operativen Erträge den Zins- und Provisionsüberschuss, das Nettoergebnis des Handelsbestandes sowie den Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen. Bewertungsaufwendungen werden in dieser Kennzahl nicht unmittelbar berücksichtigt.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 98. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufwand-Ertrag-Relation eines Kreditinstituts“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufwand-ertrag-relation-eines-kreditinstituts/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com