Schreiben eines Finanzdienstleisters an mögliche Kunden, in welchem er diesen ein Telephonat (einen persönlichen Anruf durch einen Mitarbeiter) ankündigt. Diese Vorgehensweise beurteilt die Aufsichtsbehörde als verbotenes Cold Calling. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 146 (Schwerpunktprüfungen auch zu dieser Form des Cold Calling). – Siehe Advance Letter, Beziehungspflege, Call Centre, Canvassing, Cold Calling, Dampfstube, Kaltaquise, Kundenabwehrdienst, Mail Shot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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