Anruf-Ankündigung und Aufrufankündigung (phone call pre-announcement)

Auch in: FR

Schreiben eines Finanzdienstleisters an mögliche Kunden, in welchem er diesen ein Telephonat (einen persönlichen Anruf durch einen Mitarbeiter) ankündigt. Diese Vorgehensweise beurteilt die Aufsichtsbehörde als verbotenes Cold Calling. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 146 (Schwerpunktprüfungen auch zu dieser Form des Cold Calling). – Siehe Advance Letter, Beziehungspflege, Call Centre, Canvassing, Cold Calling, Dampfstube, Kaltaquise, Kundenabwehrdienst, Mail Shot.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anruf-Ankündigung und Aufrufankündigung (phone call pre-announcement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anruf-ankundigung-und-aufrufankundigung-phone-call-pre-announcement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite