Anlageverwaltung (asset management)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Anschaffung und die Veräusserung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern (investment community), bestehend aus natürlichen Personen (natural persons) mit dem Ziel, die Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Titel teilhaben zu lassen. Entsprechende Dienste sind seit 2009 erlaubnispflichtig. – Siehe Anlagemodell, kollektives. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S: 204, Jahresbericht 2009 der BaFin (Arbeitsgruppe zu Fragen des Erlaubnistatbestandes), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 58 (Präzisierungen zur Erlaubnispflicht).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anlageverwaltung (asset management)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anlageverwaltung-asset-management/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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