Ein Anbieter kombiniert, bündelt verschiedene Vermögenswerte und fasst diese zu einem einzigen Angebot für den Kunden zusammen. Dabei kann es sich um Wertpapiere, Versicherungen oder andere Finanzprodukte handeln. – Die EU-Kommission 2012 hat für die Aufsicht über solche Angebote einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Nach der jetzt schon gültigen Versicherungsvermittler-Richtlinie (insurance mediation directive) müssen Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Produkte auch einzeln erwerbbar sind. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 73 (einheitliches Basisinformationsblatt [key information document] für alle gepackte Produktarten wird angestrebt).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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