In der älteren Finanzsprache gesagt für ein Gefälligkeitsdarlehn, bei dem – eine als zahlungskräftig bekannte Person dafür einsteht, dass – ein Darlehn an einen Schuldner – von einer dritten Person – weniger gesagt auch in Bezug auf eine Bank – gewährt wird (the lending of one person’s credit standing to a second person in order that the second person may borrow money from a third person). – Siehe Abstattungskredit, Aval, Blankokredit, Bürgschaft, Garantie, Gefälligkeitsverpflichtung, Kaution, Patronatserklärung, Personalkredit, Vorlage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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