Akkommodierung (accommodation)

Auch in: EN FR

In der älteren Finanzsprache gesagt für ein Gefälligkeitsdarlehn, bei dem – eine als zahlungskräftig bekannte Person dafür einsteht, dass – ein Darlehn an einen Schuldner – von einer dritten Person – weniger gesagt auch in Bezug auf eine Bank – gewährt wird (the lending of one person’s credit standing to a second person in order that the second person may borrow money from a third person). – Siehe Abstattungskredit, Aval, Blankokredit, Bürgschaft, Garantie, Gefälligkeitsverpflichtung, Kaution, Patronatserklärung, Personalkredit, Vorlage.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Akkommodierung (accommodation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/akkommodierung-accommodation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite