Agency (so auch im Deutschen gesagt)

Nach 2000 in die deutsche Sprache eingedrungener und auch von der EZB in ihren deutschsprachigen Veröffentlichungen benutzter Begriff – sprachwissenschaftlich gesehen ein “verdrängender Anglizismus” (replaced Anglicism) – für – eine Behörde, ein Amt. eine Dienststelle, – die ausführenden Organe eines Unternehmens (einer Bank) und – im engeren Sinne für den geschäftsführenden und verantwortlichen Vorstand. – Siehe Entität. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Dezember 2006, S. 45.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Agency (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/agency-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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