Abwicklungsverfügung (settlement order)

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Wenn nicht anders definiert, eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausgesprochene Anweisung, den Geschäftsbetrieb einzustellen und die Firma aufzulösen. – Bei einer Abwicklungsverfügung handelt es sich um die hoheitliche Massnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach aussen, also um einen Verwaltungsakt (administrative act), gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können. – Siehe Abberufungsverfügung, Anweisung, Beanstandungen, aufsichtliche, Bestandskraft, Bussgeld, Massnahme bei Gefahr, Sanktionskomitee, Unterlassung, Verwarnung, Zwangsschliessung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 212 (Anzahl der Abwicklungsverfügungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abwicklungsverfügung (settlement order)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abwicklungsverfugung-settlement-order/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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