Thematische Übersicht zu Historische Finanzbegriffe mit 15 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Gichtelgeld bezeichnet in alten Dokumenten eine Zahlung für ein ärztliches Gutachten. Der historische Ausdruck leitet sich von „gichten“ ab.
Expensen bezeichneten früher allgemein Ausgaben und im engeren Sinn Verfahrenskosten bei Gericht, darunter Gerichtsgebühren und weitere Abgaben.
Definition von Heilgeld und Sostrum: historische Bezeichnungen für die Bezahlung ärztlicher Dienstleistungen in älteren Dokumenten.
Definition der Hofschatulle: die frühere Privatkasse des Landesherrn, gespeist vor allem aus Erträgen der Domänen und des landesherrlichen Grundbesitzes.
Definition von Garnsammel-Vorschuss: Zahlung an Garnsammler beim Ankauf ländlich erzeugter Garne und zur staatlichen Ordnung des Garnhandels.
Gegengeld bezeichnet Kapital des Bräutigams zur finanziellen Absicherung von Ehefrau und Kindern bei Scheidung oder Tod des Ehemanns.
Historische Bedeutung von „Fabrik“: Fonds oder Kasse zur Unterhaltung von Gebäuden, besonders von Kirchen, und die Bezeichnung Fabrikant.
Ewiggeld bezeichnet in alten Dokumenten eine nicht ablösbare Zahlung aus den Erträgnissen eines Vermögensgegenstands, meist als Pachtzins.
Bedeutung von „Erster, trauriger“: Historischer Monatserster mit fälligen Zinszahlungen und harten Folgen bei Zahlungsverzug im römischen Recht.
Definition von Debito und Debitum: In älteren Dokumenten bezeichnet der Begriff die vertraglich zu leistende Schuld. Siehe auch Debent.
Bubengeld bezeichnete früher den Gewinn aus Glücksspielen. Erfahren Sie die historische Bedeutung sowie verwandte Begriffe wie Jeton und Spielgeld.
Borg bezeichnet eine alte Form der Geldaufnahme, also ein Gelddarlehen. Erfahren Sie mehr über die Begriffe Darlehen, Kredit und Vorlage.
Definition von Beilbrief, Beylbrief und Bielfbrief: historische Schuldurkunde für Schiffspfanddarlehen sowie Schweizer Hypothekenurkunde.
Definition von „Amende“: eine in älteren Dokumenten bezeichnete behördlich verfügte Geldstrafe. Mit Verweisen auf verwandte Begriffe.
Definition von Abbassamento und Abasamento: historischer Begriff für sinkende Preise oder einen gewährten Preisnachlass im Finanzwesen.