Ein Kassenkredit ist ein kommunales Finanzierungsinstrument zur vorübergehenden Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Nach der im Bericht erläuterten haushaltsrechtlichen Funktion soll er nicht dauerhaft strukturelle Haushaltslücken finanzieren; deshalb sollten zum Ende eines Haushaltsjahres lediglich kleinere Restbestände bestehen. Ein deutlicher oder überjähriger Aufbau von Kassenkrediten gilt folglich als Hinweis auf eine angespannte Haushaltslage und kann anzeigen, dass laufende Finanzierungsprobleme nicht rechtzeitig konsolidiert werden.
— Aktualisierung vom 21.08.2026: Kassenkredite sind grundsätzlich nur als vorübergehende Finanzierungsquelle öffentlicher Haushalte vorgesehen. Bleiben sie über das Jahresende hinaus bestehen, weisen sie darauf hin, dass laufende Haushaltsausgaben nicht regulär finanziert sind. Der Bestand nicht getilgter Kassenkredite gilt deshalb als aussagekräftiger Indikator kommunaler Haushaltsanspannung. Ein anhaltender oder beschleunigter Anstieg kann auf strukturelle Finanzierungslücken und eine drohende Haushaltsschieflage hindeuten.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 73. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 25. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.
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