Der Single Access Point ist ein zentraler Zugangspunkt zur systemweiten Kontrolle der Haltegrenzen des digitalen Euro. Er dient Zahlungsdienstleistern als gemeinsame Schnittstelle und speichert pseudonymisierte Nutzerkennungen sowie die für die Begrenzung relevanten Informationen. Dadurch sollen individuelle Haltelimite auch dann eingehalten werden, wenn mehrere Konten oder verschiedene Dienstleister beteiligt sind. Die Pseudonymisierung soll zugleich verhindern, dass das Eurosystem einzelne Nutzer identifizieren kann. Zusätzlich ist vorgesehen, dass der Zugangspunkt Kontowechsel in Ausnahmesituationen unterstützt.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 79. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.