Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum): Von der EU-Kommission zunächst im Jahre 2002 vorgegebenes Ziel, wonach innert des Eurogebietes EU ab 1. Juli 2003 Preise für grenzüberschreitende Überweisungen bis 12’500 EUR – gleich ob per Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung (bank wire transfer), Lastschrift oder auf einem anderen Weg – den inländischen Preisen anzugleichen waren. Nachdem aus verschiedenen – vor allem auch: organisatorischen – Gründen dieses Ziel nicht erreicht wurde, geschah die Einführung am 28. Januar 2008 und bezog nun sämtliche Zahlungsvorgänge ein. Zudem wurde ein straffes Regelwerk geschaffen, das einen reibungslosen technischen Ablauf garantieren soll. – Die Einführung des SEPA in gar 31 europäischen Ländern wurde jener des EUR gleichgestellt. Denn es handelte sich auch hier um eine grundlegende Veränderung oft jahrhundertelang eingefahrener nationaler Verrechnungssysteme hin zu einer EU-weiten Angleichung. Eine solche gilt auch als Voraussetzung für eine europäische Karten-Allianz.
– Bis dahin wurden jährlich rund 60 Mia Transaktionen über die Bankkonten in den EUStaaten auf unterschiedlichen technischen Systemen sowie auch nach ländereigenen Sicherheits-Standards abgewickelt. Die Systeme waren in der Regel nicht verträglich miteinander, sondern “Insellösungen” (isolated applications). Die Umstellung auf SEPA kostete den beteiligten Banken rund zehn Mia. EUR. – Mit Electronic SEPA (eSEPA) sollen in einem nächsten Schritt alle Kommunikationsmittel, einschliesslich der Mobiltelephone und des Internets, für den Zahlungsverkehr im Eurogebiet organisiert werden. – Ab Februar 2014 und einer zugestanden Verlängerungsfrist von sechs Monaten dürfen die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften nicht mehr angeboten werden. Anfang November 2012 hat der Deutsche Bundestag den Beitritt zum Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraum förmlich bestätigt. – Privathaushalte in Deutschland können für Inlandsüberweisungen bis zum 1. Februar 2016 anstelle der IBAN noch weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.– Siehe Bezahlverfahren, innovative, European Payments Council, International Bank Account Number, Payez Mobile, SEPA-Rat. – Vgl. sehr ausführlich Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2005, S. 29 ff. (mit zahlreichen Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 98 ff. (Stand des Vorhabens; Verrechnung von Kartentransaktionen im System), Geschäftsbericht 2007 der Deutschen Bundesbank, S. 110 (Fortschritte; Bemühungen um ein gesamteuropäisches Karten-System), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2008, S. 52 ff. Entwicklung des Verfahrens, Übersichten; SEPA für Kartenzahlungen), Geschäftsbericht 2009 der Deutschen Bundesbank, S. 118 f. (laufende Entwicklung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2012, S. 47 ff. (ausführliche Darstellung; viele Übersichten; Rechtsquellen), Jahresbericht 2012 der EZB, S. 136 ff. (Erläuterung verschiedener Massnahmen zur Verbesserung des Systems), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2013, S. 29 ff. (ausführliche Darstellung des Massenzahlungsverkehrs im Eurogebiet; viele Übersichten), Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 66 (keine systemische Risiken durch die Umstellung), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 87 f. (Einzelfragen zu SEPA).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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